Wie sieht die Stadt für behinderte Menschen aus?

Nach den Beiträgen zu frauen-, mädchen-, kinder-, jungen- und seniorengerechter Stadt widmen wir uns nun einer Querschnittsaufgabe, die alle vorherigen Perspektiven durchdringt: der barrierefreien und inklusiven Stadt für Menschen mit Behinderungen.

Denn Menschen mit Behinderungen sind keine homogene Gruppe. Sie umfassen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Rollstuhl, Rollator), Seh- oder Hörbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen, chronischen Erkrankungen, neurodivergenten Wahrnehmungsmustern – sowie jene mit temporären Einschränkungen (z. B. nach einem Unfall). Allen gemeinsam ist: Sie werden durch eine gebaute Umwelt behindert, die an einem vermeintlichen „Normalnutzer“ ausgerichtet ist.

Eine Stadt für behinderte Menschen ist weit mehr als Rampen und Aufzüge. Sie ist ein Prüfstein für die Qualität und Zukunftsfähigkeit urbaner Räume: Eine Stadt, die für alle funktioniert, funktioniert wirklich für alle – nicht nur für eine fiktive Normgruppe.

Behinderung im Vergleich: Was ist neu?

Die vorherigen Artikel dieser Reihe haben gezeigt, dass jede Gruppe spezifische Bedürfnisse hat. Die Stadt für behinderte Menschen unterscheidet sich jedoch in einem zentralen Punkt: Sie ist kein separates Konzept, sondern das Fundament – das Dach, unter dem alle anderen gerechten Städte erst möglich werden.

DimensionBisherige ArtikelStadt für behinderte Menschen
ZielgruppeKinder, Mädchen, Senioren, etc. (definiert durch Alter/Geschlecht)Vielfältige Behinderungsarten (mobil, sensorisch, kognitiv)
PlanungsansatzSpezifische Anpassungen (Bänke für Senioren, Hängematten für Mädchen)Universelles Design (von Anfang an für alle nutzbar)
Rechtliche BasisKommunale Richtlinien, politische ProgrammeUN-Behindertenrechtskonvention (völkerrechtlich verbindlich)
PartizipationBürgerforen, Workshops, Stadtteil-SafarisInklusive Beteiligung (leichte Sprache, Gebärdensprache, barrierefreie Tools)
Besondere HerausforderungVerdrängung, Angsträume, EinsamkeitVielfalt der Behinderungen, Denkmalschutz, fehlende Standards

Die Kern-These: Eine inklusive Stadt ist keine Stadt für eine spezifische Gruppe – sondern eine Stadt, die Universal Design als Grundprinzip etabliert, das allen nützt. Denn was Rollstuhlfahrern hilft, hilft auch Eltern mit Kinderwagen; was blinden Menschen Orientierung gibt, hilft auch älteren Menschen mit nachlassendem Sehvermögen; was neurodivergenten Menschen Reizüberflutung erspart, entlastet auch alle anderen.

Die Säulen einer Stadt für behinderte Menschen

1. Rechtliche Grundlage: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die UN-BRK trat 2009 in Deutschland in Kraft und verpflichtet Städte, Gemeinden und Kreise, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Artikel 9 fordert explizit die Ermöglichung der vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Die Realität ist jedoch ernüchternd: Eine Studie der Universität Siegen und des Deutschen Instituts für Menschenrechte ergab, dass mehr als die Hälfte der Kommunen noch nicht einmal mit der Planung zur Umsetzung der UN-BRK begonnen hat. Zwar ist das Thema auf der kommunalen Agenda angekommen (immerhin 41 % der untersuchten Städte haben begonnen), aber knapp 60 % haben noch keinen systematischen Planungsprozess gestartet. Und selbst die fortschrittlichen Kommunen konzentrieren sich oft nur auf eigene Gebäude und blenden andere Lebensbereiche aus.

Die UN-BRK ist jedoch nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern bietet auch eine menschenrechtliche Perspektive darauf, was erforderlich ist, um volle Teilhabe zu ermöglichen.

2. Barrierefreiheit vs. Universelles Design: Der entscheidende Unterschied

Oft werden die Begriffe vermischt, doch es gibt einen wichtigen Unterschied:

  • Barrierefreiheit bedeutet, dass ein Ort nachträglich für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht wird – z. B. durch den Einbau einer Rampe. Sie reagiert auf Barrieren, beseitigt sie.
  • Universelles Design (oder „Design für alle“) bedeutet, dass ein Ort von Anfang an so gestaltet wird, dass er von möglichst allen Menschen ohne besondere Anpassungen genutzt werden kann.

Universelles Design ist das ambitioniertere, nachhaltigere Prinzip. Barrierefreiheit, die oft nur als Add-on mitgedacht wird, produziert dagegen Folgekosten. Ein Beispiel: Statt nachträglich einen Aufzug an einen Bahnsteig zu bauen, plant man von vornherein ebenerdige Zugänge.

Die zentralen Gestaltungsgrundsätze des Universellen Designs umfassen:

  • Gleichberechtigte Nutzbarkeit
  • Flexible Nutzbarkeit (für verschiedene Fähigkeiten)
  • Einfache und intuitive Bedienung
  • Wahrnehmbare Informationen (auch für Sinnesbehinderte)
  • Fehlertoleranz (gefährliche Handlungen vermeiden)
  • Geringe körperliche Anstrengung
  • Angemessene Größe und Raum für Zugang und Nutzung

3. Vier Dimensionen der Barrierefreiheit

Eine wirklich inklusive Stadt muss vier verschiedene Dimensionen der Barrierefreiheit gleichzeitig denken:

A) Bauliche Barrierefreiheit (Mobilität)

Die offensichtlichste Dimension: Stufen, enge Türen, unebene Wege, zu schwere Türen.

  • Breite von Bewegungsflächen: Mindestens 1,50 m für Rollstuhlfahrer (Begegnungsfläche sogar 1,80 m)
  • Rampen: Maximal 6 % Gefälle
  • Aufzüge in allen öffentlichen Gebäuden und Haltestellen
  • Ebenerdige Zugänge zu Geschäften, Ärzten, Behörden
  • Keine Stolperkanten auf Gehwegen, abgesenkte Bordsteine
  • Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum – nicht nur für Senioren, sondern für alle, die Pausen brauchen

B) Sensorische Barrierefreiheit (Sehen, Hören)

Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit benötigen taktile und akustische Orientierungssysteme.

  • Taktile Leitelemente im Boden (Rillenplatten, Noppenplatten)
  • Akustische Ampeln (mit Hörsignal und Vibration)
  • Induktive Höranlagen für Hörgeräteträger in Veranstaltungsräumen
  • Braille-Beschriftungen an Aufzügen, Klingeln, Wegweisern
  • Kontrastreiche Gestaltung von Stufen, Handläufen, Türrahmen

C) Kognitive Barrierefreiheit (Verstehen, Orientieren)

Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder Demenz benötigen leicht verständliche Umgebungen.

  • Leichte Sprache auf Schildern, Webseiten, Fahrkartenautomaten
  • Klare, logische Wegführungen ohne überraschende Richtungswechsel
  • Piktogramme statt langer Texte
  • Orientierungspunkte (markante Gebäude, Farbzonen, wechselnde Bodenbeläge)
  • Rückzugsorte (leise Räume in Bibliotheken, Bänke abseits von Hektik)

Berta Brusilovsky Filler, Expertin für kognitive Barrierefreiheit, hat auf Basis der Neurologie räumlichen Verhaltens ein „Modell für die Gestaltung barrierefreier Räume: kognitives Spektrum und sensorische Integration“ entwickelt. Ihre Arbeit zeigt: Wer die Umgebung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen verständlich gestaltet, macht sie für alle verständlicher.

D) Neurodiversität (Sensible Wahrnehmung)

Menschen im autistischen Spektrum, mit ADHS oder sensorischen Verarbeitungsstörungen nehmen die Welt anders wahr. Sie machen etwa 15–20 % der Bevölkerung aus – und werden von der Stadtplanung meist völlig übersehen.

  • Vermeidung von Reizüberflutung: Weniger grelles, flackerndes Licht; weniger laute, unerwartete Geräusche (z. B. plötzliche Bahnansagen ohne Vorwarnung)
  • Ruhige Zonen in Parks, Bibliotheken, Einkaufszentren – abgeschirmt vom Lärm
  • Berechenbare Umgebungen: Klare Wege, keine überraschenden Hindernisse, verlässliche Geräuschpegel
  • Rücksichtnahme: Fußgängerzonen für Menschen, die nicht schnell auf Fahrräder reagieren können; Schattenplätze gegen Hitze
  • Walking Interviews als Forschungsmethode, um herauszufinden, wie neurodivergente Menschen Wege planen (helfen auch allen anderen)

Wie die Forschung von UNSW City Futures zeigt: „Das Detail ist der Teufel“ – die Oberfläche von Gehwegen, die Art der Beleuchtung, die Vorhersehbarkeit von Geräuschen, die Platzierung von Sitzgelegenheiten, die Lesbarkeit von Beschilderungen – all das entscheidet über Teilhabe.

4. Mobilität und Verkehr: Das ganze System muss passen

Barrierefreiheit hört nicht an der Haustür auf. Sie muss durchgängig sein – von der Wohnung über den Gehweg zur Bushaltestelle, in den Bus, umsteigen, zum Ziel.

  • Barrierefreie Haltestellen: Hochflurige Bahnsteige (keine Stufen), taktile Leitsysteme, akustische Fahrgastinformationen
  • Niederflurbusse und -bahnen als Standard
  • Blaue Parkerleichterungen für Rollstuhlfahrer (ausreichend dimensioniert, nahe an Zielen)
  • Taktiles Leitsystem von der Haltestelle bis zum Gebäudeeingang
  • Notrufsäulen mit induktiver Höranlage und Braille-Beschriftung
  • Shared Mobility inklusiv denken: Das EU-Projekt InclusiveSpaces entwickelt unter anderem solarbetriebene, elektrische Rollstühle als shared mobility und ein „Routing-Tool“ für Menschen mit Seh- und Mobilitätseinschränkungen

5. Partizipation: Nichts über uns ohne uns

Das zentrale Prinzip der Behindertenbewegung lautet: „Nichts über uns ohne uns.“ Menschen mit Behinderungen müssen in Planungsprozesse frühzeitig, umfassend und barrierefrei einbezogen werden – nicht nur als Alibi, sondern als echte Gestalter.

  • Institutionalisierte Beteiligung: Behindertenbeiräte mit eigenem Budget und Entscheidungsrecht, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in unabhängiger Stellung
  • Barrierefreie Beteiligungsformate: Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetscher, barrierefreie Veranstaltungsorte, Assistenz für Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • Online-Beteiligung barrierefrei gestalten (Screenreader-kompatibel, einfache Navigation)
  • Planungsspaziergänge mit Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl, Blindenstock, Simulationen)
  • Beispiel Langen: Die Stadt Langen setzt auf einen digitalen Mängelmelder, Planungsspaziergänge und Workshops, bei denen Menschen mit Behinderungen aktiv Barrieren identifizieren

Eine wirksame Partizipation setzt voraus, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur angehört, sondern ihre Eingaben auch begründet zurückgemeldet werden – und dass Kommunen den Kapazitätsaufbau bei Behindertenorganisationen finanziell fördern.

6. Bestand versus Neubau: Das Generationenprojekt

Im Neubau ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Im Bestand ist sie eine Frage des Aufwands – und oft des politischen Willens. Matthias Sauter vom Planungsbüro Stadtraumkonzept spricht deshalb von einem „Generationenprojekt“.

  • „Sowieso-Strategie“: Bei jeder ohnehin anstehenden Sanierung werden gleichzeitig Barrierefreiheitsstandards umgesetzt
  • Denkmalschutz als Hürde: Kopfsteinpflaster, enge Gassen, historische Treppen – hier sind kreative Kompromisse gefragt (z. B. alternative barrierefreie Zugänge, mobile Rampen)
  • Pilotprojekte: Bad Staffelstein hat nach fast 30 Jahren einen barrierefreien Bahnhof durchgesetzt und verbindet ihn über eine glatte, breite Straße mit der barrierefreien Bürgerinformation – Schritt für Schritt entsteht ein inklusives Quartier

Beispiele aus der Praxis

  • Bad Staffelstein (Bayern): Die Stadt denkt Barrierefreiheit als Bestandteil jeder Sanierung mit: Bahnhof, Bahnhofstraße, Bürger- und Touristeninformation, Gesundheitseinrichtungen und Schulen werden sukzessive barrierefrei – und miteinander vernetzt.
  • Langen (Hessen): Das Modellprojekt „Inklusive Innenstadt“ verfolgt einen umfassenden Ansatz, der alle Dimensionen (baulich, sensorisch, kognitiv) einbezieht. Hervorzuheben ist die enge Beteiligung der Stadtgesellschaft von Anfang an.
  • Wien (Österreich): Die österreichische Hauptstadt verfügt über das dichteste Netz an barrierefreien U-Bahn-Stationen weltweit und integriert Universal Design systematisch in die Stadtentwicklung.
  • Singapur (Enabling Village): Das weltweit erste Gemeinschaftszentrum, das Menschen mit körperlichen, sensorischen, intellektuellen und entwicklungsbedingten Behinderungen vereint. Allein durch die Anwendung von Universal Design wurden eine ehemalige Berufsschule und deren Außenbereich umgestaltet: sanfte Rampen, taktile Leitsysteme, Braille-Beschriftungen, farblich kodierte Gebäude, eine induktive Höranlage. Es gibt einen inklusiven Kindergarten, ein barrierefreies Fitnessstudio, eine medizinische Klinik mit Spezialausstattung und eine Schlaganfall-Reha. Der Besucherverkehr wird von Guides mit Behinderungen geführt, die die Universal-Design-Features erklären.
  • Kopenhagen (Dänemark): Die dänische Hauptstadt hat früh erkannt, dass Barrierefreiheit kein Add-on ist, sondern ein Grundprinzip. Fußgängerzonen, Radwege, Busse, Bahnen – alles ist von Anfang an barrierefrei konzipiert.
  • Starnberg (Bayern): Als Modellkommune für barrierefreie Stadtentwicklung wurden ein barrierefreies Seebad, Blindenleitsysteme, Haltestellen mit barrierefreiem Zugang, induktive Höranlagen und Aufzüge in öffentlichen Gebäuden realisiert.

Herausragende Vertreter und Vertreterinnen

  • Edward Steinfeld (USA): SUNY Distinguished Professor für Architektur, Pionier des Universal Design seit den 1970er Jahren. Er leitete ein transformatives Forschungsprojekt, das die Evidenzbasis für Zugänglichkeitsstandards schuf, gründete 1984 das Center for Inclusive Design and Environmental Access (IDEA Center) und entwickelte ein Zertifizierungssystem für Universal Design. Seine Arbeit umfasst inklusive Gebäude, Wegeleitsysteme und barrierefreie Verkehrssysteme. Seine These: Architektur sollte zuallererst den Menschen nützen, die Gebäude nutzen.
  • Ronald Mace (1941–1998, USA): Der Architekt und selbst Rollstuhlfahrer prägte den Begriff „Universal Design“ und formulierte die sieben Prinzipien (u. a. gleiche Nutzbarkeit für alle, flexible Nutzung, einfache und intuitive Bedienung). Sein Centre for Universal Design an der North Carolina State University ist bis heute wegweisend.
  • Selwyn Goldsmith (1932–2011, UK): Der britische Architekt und selbst Rollstuhlfahrer verfasste das Standardwerk „Designing for the Disabled“ (1963) und entwickelte die weltweit erste umfassende Systematik für barrierefreies Bauen, einschließlich der berühmten „Kerb Ramps“ (abgesenkte Bordsteine).
  • Berta Brusilovsky Filler (Spanien): Expertin für kognitive Barrierefreiheit und sensorische Integration. Sie schuf das „Modell für die Gestaltung barrierefreier Räume: kognitives Spektrum und sensorische Integration“ auf Basis der Neurologie räumlichen Verhaltens.
  • Albrecht Rohrmann (Deutschland): Professor an der Universität Siegen, leitete das Forschungsprojekt zur kommunalen Umsetzung der UN-BRK. Seine These: Systematische Planung ist zwingend erforderlich, um volle Teilhabe zu erreichen – nur so können Kommunen untersuchen, wo Barrieren bestehen, und Maßnahmen entwickeln.
  • Andreas Wohlfarth und Annette Müller (Deutschland): Präsident der Architektenkammer Sachsen bzw. Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Wohlfarth betont, dass Menschen nicht behindert, sondern durch eine am „Normalnutzer“ ausgerichtete Umwelt behindert werden. Müller kritisiert, dass Barrierefreiheit oft nur als Add-on mitgedacht wird.

Was eine Stadt für behinderte Menschen nicht braucht (im Vergleich zu anderen Artikeln)

  • Keine separaten „Behindertenviertel“ – Inklusion bedeutet, dass alle überall dabei sind, nicht in Sonderzonen.
  • Keine reinen Rampen- und Aufzugslogik – Barrierefreiheit ist mehr als Bautechnik.
  • Keine Bevormundung durch nicht behinderte Planer – Das Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ ist nicht verhandelbar.
  • Keine Schönheit gegen Barrierefreiheit – Gestaltung und Zugänglichkeit sind kein Widerspruch, sondern ergänzen sich.

Fazit: Die Stadt für behinderte Menschen ist die Stadt für alle

Eine Stadt, die für Menschen mit Behinderungen funktioniert, funktioniert für alle. Wer Rollstuhlgerechtigkeit plant, schafft ebene Wege für Kinderwagen, Rollatoren, Einkaufstaschen. Wer Blindenleitsysteme installiert, hilft älteren Menschen mit nachlassendem Sehvermögen und gestressten Pendlern, die auf ihr Handy starren. Wer neurodiversitätsgerechte Räume schafft (ruhige Zonen, berechenbare Wege), entlastet Überreizte aller Art.

Die Hürden sind hoch: Historische Bausubstanz, Denkmalschutz, fehlende kommunale Ressourcen und das hartnäckige Vorurteil, Barrierefreiheit verschandele die Stadt. Doch die gute Nachricht ist: Die UN-BRK bietet eine verbindliche rechtliche Grundlage – und die internationale Praxis zeigt, dass Barrierefreiheit und gestalterische Qualität Hand in Hand gehen können.

Die Stadt für behinderte Menschen ist kein separates Kapitel der Stadtplanung. Sie ist das Fundament – der Lackmustest für eine wirklich zukunftsfähige, lebenswerte, inklusive Stadt.

Im nächsten Teil unserer Reihe: Ein vergleichendes Fazit – Was verbindet die frauen-, mädchen-, kinder-, jungen-, senioren- und behindertengerechte Stadt? Und was sind die gemeinsamen Prinzipien einer Stadt für alle?

Haben Sie als Mensch mit Behinderung oder Angehöriger Erfahrungen mit gelungenen oder misslungenen Stadtstrukturen? Schreiben Sie uns!


Hinweise auf Literatur oder für die weitere Suche:

  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, 2006)
  • Edward Steinfeld & Jordana Maisel, Universal Design: Creating Inclusive Environments (2012)
  • Ronald Mace, The Principles of Universal Design (1997)
  • Albrecht Rohrmann et al., Kommunale Umsetzung der UN-BRK (Studie der Uni Siegen, 2021).

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